http://de.wikipedia.org/wiki/Reisekosten
Als Reisekosten werden im deutschen und österreichischen Steuerrecht Aufwendungen
bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. (Nicht zu verwechseln
mit Anreisekosten, trotz Unklarheit manchmal statt Fahrtkosten verwendet.) „Reise“ ist als
gleichzeitige Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte definiert.
Beruflich oder betrieblich veranlasst ist eine Reise, wenn die private Lebensführung
den Zweck der Reise nicht oder nur unwesentlich berührt.