Holger BlumPersonalwesenReisekosten
Reisekosten

 

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Als Reisekosten werden im deutschen und österreichischen Steuerrecht Aufwendungen

bezeichnet, die bei beruflich oder betrieblich bedingten Reisen anfallen. (Nicht zu verwechseln

mit Anreisekosten, trotz Unklarheit manchmal statt Fahrtkosten verwendet.) „Reise“ ist als

gleichzeitige Abwesenheit von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte definiert.

Beruflich oder betrieblich veranlasst ist eine Reise, wenn die private Lebensführung

den Zweck der Reise nicht oder nur unwesentlich berührt.

 

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