
http://www.business-wissen.de/personalmanagement/arbeitsverhaeltnis-leitende-angestellte-und-ihre-rechtliche-stellung/
Von Dr. Norbert Pflüger, Pflüger Rechtsanwälte GmbH
06.07.2009 – Leitende Angestellte haben eine Sonderstellung. Sie sind nicht so ganz Chef, aber auch keine normalen Arbeitnehmer. Ein leitender Angestellter nimmt Aufgaben wahr, die zur Unternehmensführung gehören, und erteilt den Arbeitnehmern Weisungen. Aus diesem Grund werden leitende Angestellte weitgehend der Arbeitgeberseite zugeordnet. Für den Arbeitgeber sind sie rechtlich betrachtet aber ebenso Angestellte.