http://www.arbeitsagentur.de/nn_27670/Navigation/zentral/Unternehmen/Hilfen/Rehabilitation/Eingliederungszuschuss/Eingliederungszuschuss-Nav.html
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.