Holger BlumPersonalwesenArbeitsweg
... oder Wegerisiko

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Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, wie er von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle gelangt. [...]

 

Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer muß alles ihm Zumutbare tun, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. [...]

 

Sollte eine Verspätung unvermeidbar sein oder sogar ein Erscheinen an der Arbeitsstelle unmöglich sein, ist hiervon der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. [...]

 

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