http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1563
Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, wie er von seiner Wohnung zur Arbeitsstelle gelangt. [...]
Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitnehmer muß alles ihm Zumutbare tun, um pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. [...]
Sollte eine Verspätung unvermeidbar sein oder sogar ein Erscheinen an der Arbeitsstelle unmöglich sein, ist hiervon der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. [...]