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geltenden Pauschbeträge

 

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Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich

und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2010

Das BMF-Schreiben gibt die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen

und Übernachtungskosten bei beruflich oder betriebliche veranlasster Auswärtstätigkeit im Ausland bekannt.

 

Übersicht über die ab 1. Januar 2010 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten [PDF, 144 KB]:

 

Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/75b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

 

 

Verpflegungsmehraufwand

 

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Verpflegungsmehraufwand umfasst die zusätzlichen Kosten, auch „Spesen“ oder „Auslöse“ genannt,

die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der

eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so

günstig wie zu Hause verpflegen kann. Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand

werden allgemein Tagegeld genannt. Der beruflich bedingte Mehraufwand kann steuerrechtlich

unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht

werden. Zu den Kosten der Übernachtung und anderer Aufwendungen anlässlich einer

Dienstreise siehe Reisekosten.

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