http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand umfasst die zusätzlichen Kosten, auch „Spesen“ oder „Auslöse“ genannt,
die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der
eigenen Wohnung oder außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so
günstig wie zu Hause verpflegen kann. Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand
werden allgemein Tagegeld genannt. Der beruflich bedingte Mehraufwand kann steuerrechtlich
unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgabe geltend gemacht
werden. Zu den Kosten der Übernachtung und anderer Aufwendungen anlässlich einer
Dienstreise siehe Reisekosten.