Holger BlumPersonalwesenPfändung
Pfändungsrechner

 

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Pfändungsfreie Beträge nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO)

 

 

Pfändungstabelle 2005-2011 nach § 850c ZPO

 

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Die Pfändungstabelle bietet die Möglichkeit, abzulesen, wie viel bei einer Lohnpfändung

vom Einkommen erhalten bleibt, bzw. gefändet werden kann. Dieser Freibetrag (bzw. die Freigrenze)

wird maßgeblich durch die Zahl der gegenüber Ihnen unterhaltberechtigten Personen,

beispielweise Kinder oder Ehepartner, bestimmt.

 

 

Pfändbare und unpfändbare Zusatzvergütungen

 

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Zusätzlich zum regulären Gehalt können im Arbeitsvertrag Sondervergütungen vereinbart sein

oder werden gesetzlich gewährt. Einige unterliegen voll der Pfändung, andere nicht oder nur

teilweise.

 

 

 

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