Holger BlumPersonalwesenPersonalakte
Recht auf Einsicht in Personalakte

 

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Auch ehemalige Mitarbeiter dürfen ihre Personalakte einsehen, wenn sie nach Ende des

Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse daran haben zu überprüfen, ob der Inhalt

der fortgeführten Personalakte der Wahrheit entspricht.

 

 

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