Holger BlumPersonalwesenKündigung
§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens

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BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96

Vorinstanzen:

  • ArbG Duisburg, 9.11.1995 - 4 Ca 2735/95
  • LAG Düsseldorf, 14.3.1996 - 5 Sa 20/96

Kündigt der Arbeitgeber wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit, so kann er sich im Prozeß auf betriebstypische Störungen des Betriebsablaufs auch dann berufen, wenn er diese Störungen dem Betriebsrat bei dessen Anhörung nicht ausdrücklich mitgeteilt hatte, weil solche Verspätungsfolgen dem Betriebsrat im allgemeinen bekannt sind. [...]

Kündigung Vorlage

 

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Grundlage nahezu jeder Geschäftsbeziehung ist ein Vertrag und es gibt zahlreiche

Gründe, warum ein solcher Vertrag hin und wieder gekündigt wird. So können Arbeitsverhältnisse

durch den Arbeitnehmer beendet werden, weil ihm ein besseres Angebot vorliegt

oder persönliche Gründe und private Umstände einen Wechsel erforderlich machen,

durch den Arbeitgeber, weil er sich personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt

von seinem Mitarbeiter trennen möchte.  

 

Anbieter von Versicherungen, Mobilfunk-, Telefon- oder DSL-Verträgen werden gewechselt,

weil die Konkurrenz günstiger ist, bessere Leistungen bieten oder die Vertragsbedingungen

schlichtweg nicht erfüllt werden.

 

 

Kündigung und Befristung bei Leiharbeit

 

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Die Leiharbeit (Zeitarbeit) ist geregelt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).

Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch für Leiharbeitnehmer.

Dabei sind zwei Rechtsverhältnisse zu unterscheiden ...

 

 

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