Holger BlumPersonalwesenFirmenwagen
Einspruch einlegen 1%-Regelung vom Bundesfinanzhof

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Die Besteuerung von Firmenwagen steht auf dem Prüfstand. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) lässt die Besteuerung von Firmenwagen nach der sogenannten 1%-Regelung vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüfen. Ein entsprechendes Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 51/11 anhängig. Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der BdSt, Steuerbescheide mit einem Einspruch anzufechten und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. [...]

 

[...] Der BdSt stellt einen Mustereinspruch hier zur Verfügung. [...]

 

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