Holger BlumGesetze / Verordn.Bundesarbeitsgericht
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssache


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Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet, wenn die Streitigkeit unter einen der im Arbeitsgerichtsgesetz aufgelisteten Gegenstände fällt. Die Arbeitsgerichte sind damit ausschließlich zuständig. [...]

 

 

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