Holger BlumZeitarbeitTarife

 

MTV = Manteltarifvertrag

ETV = Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

 

BAP

 

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Der BAP ist als einziger Zeitarbeitsverband Deutschlands Mitglied in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und in den Welt- und Europaverbänden der Zeitarbeit, Ciett und Eurociett.

 

Tarifbroschüre in Netz:

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iGZ

 

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Sie sind herzlich eingeladen sich hier ein umfassendes Bild von uns zu machen. Zu den Aufgaben des iGZ gehören die Verhandlung von tariflichen Vereinbarungen namens seiner Mitgliedsunternehmen, die Interessenvertretung seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltungsberufsgenossenschaft, Verbänden und Gesellschaft.

 

Tarifbroschüre in Netz:

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Vergleich von der Tarife BAP und iGZ

Sollte sich ein Fehler eingeschlichen haben, würde ich mich über eine Benachrichtigung freuen, weil es mir hier um einen Vegleich und nicht um eine Wertung handelt.

 

BAP-Tarif

iGZ-Tarif

Std.-Lohn

 

 

01.05.2011

7,79 €

7,79 €

01.11.2011

7,89 €

7,89 €

01.11.2012

8,19 €

8,19 €

 

 

 

Lohnzahlung

zum 15. des Monats

zum 20. des Monats

 

 

 

Einsatzbezogene Zulage EG 1

 

 

Beschäftigungsdauer / ununterbrochen in gleichen Einsatz

ab dem 9 Mon. = 1,5% (0,11 €)

ab dem 14 Mon = EG 1-4, 0,20 €

 

ab dem 12 Mon. = 3% (0,23 €)

 

 

 

 

Arbeitszeit Mon

151,67

151,67

Arbeitszeit KW

35

35

Heiligabend/Silvester bis 14 Uhr danach Feiertagszuschlg

nein

 

ja

 

 

 

 

AZK Plusstd.

200

150

AZK Plusstd. Zur Beschäftigungsicherung

230

nein

ab 150 Std. gegen Insolvenz absichern

Ja

nein

Betriebsruhe 

 

nein

 

14 Kalendertage
hierfür 50 Minus-Std.

Recht auf Freizeit in Tagen

2

2

Auszahlen von Plusstd. Max.

70

20

Freistellungstage bleiben auch bei Krankheit Freistellungstag

Ja

Ja

 

 

 

AZK Minusstd.

ja

max. 21

bei Eigenkündigung und außerordentlicher werden max. Std. verrechnet

35

 

 

 

 

 

Nachtzuschlag

 

 

Dispositionsrecht Mon

 

23:00-6:00 Uhr

Voll

 

nein

 

23:00-6:00 Uhr

ab 2 Stunden

 

14

 

 

 

Fehlzeiten berechnung

Durchschnitt

Durchschnitt

 

 

 

Kündigungsfrist ersten 2 Wochen

1 Tag

2 Tage

bis zum Ende des 1. Mon

1 Woche

2 Tage

im zweiten Monat

1 Woche

1 Woche

bis zum Ende des 3. Mon

1 Woche

2 Woche

4 bis 6 Monat

2 Woche

2 Woche

 

 

 

Urlaub - Ersten 6 monate

BUrlG.

BUrlG.

1. Jahr

24 Tage

24 Tage

2. Jahr

25 Tage

25 Tage

3. Jahr

26 Tage

26 Tage

ab 4. Jahr

28 Tage

28 Tage

ab 5. Jahr

30 Tage

30 Tage

 

 

 

Urlaubs-/Weihnachtsgeld 1. Jahr

150,00 €

150,00 €

2. Jahr

150,00 €

150,00 €

3. Jahr

200,00 €

200,00 €

ab 4. Jahr

200,00 €

200,00 €

ab 5. Jahr

300,00 €

300,00 €

 

 

 

Bezahlte Freistellung ab 6 Monaten

 

 

Eigene Eheschließung sowie leibliche Kinder

1 Tag

1 Tag

Niederkunft

1 Tag

1 Tag

Tod Ehegatten

2 Tage

2 Tage

Tod Kind

2 Tage

1 Tage

Tod von Eltern 

2 Tage

1 Tage

Tod von Geschwistern

1 Tag

nein

Tod von Schwiegereltern

1 Tag

nein

Umzug a.W. d. AG

1 Tag

1 Tag

 

 

 

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